Orthopädische Reha
Gesundwerden in traumhafter Lage bei Medical Park
Klinikfinder
Finden Sie den passende Medical Park Standort für Ihre orthopädische Reha
Bei Medical Park haben Sie die Wahl zwischen acht Fachkliniken für Orthopädie. Alle Rehakliniken befinden sich in einer traumhaften Lage, wie beispielsweise im Nationalpark Berchtesgaden oder im oberbayerischen Voralpenland.
Medical Park Fachkliniken
Bad Rodach (Oberfranken)
Medical Park Standorte für Orthopädie
Ziele
Gesteigerte Lebensqualität dank einer orthopädischen Reha
Egal ob nach einer Operation am Bewegungsapparat oder als konservative Therapie: Unser zentrales Ziel im Rahmen der orthopädischen Reha bei Medical Park ist es, Ihnen die Rückkehr in einen aktiven und selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.
Durch die Behandlung in einer unserer Rehakliniken lassen sich Ihre Beschwerden in Abhängigkeit vom individuellen Zustand häufig vollständig beheben. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützen wir Sie mit geeigneten Hilfsmitteln, Alltagsstrategien und Medikamenten, ein hohes Maß an Autonomie und Lebensfreude zu erreichen.
Ziele der orthopädischen Reha
- Heilungsdauer nach operativen Eingriffen verkürzen
- Betroffene in ein selbstbestimmtes und aktives Leben entlassen
- Körperliche und psychische Krankheitsfolgen mindern
- Akute und chronische Schmerzen lindern
- Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Mobilität steigern
Behandlungsfelder
Behandlungsfelder der orthopädischen Reha
Therapeutisches Konzept
Ablauf der Orthopädischen Reha bei Medical Park
Ihre persönlichen Ziele im Fokus
Im Aufnahmegespräch vereinbaren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre persönlichen Reha-Ziele, angepasst an Ihre Lebensumstände, wie Ihre Wohnsituation oder Ihren Beruf.
Auf Basis dieser Ziele erstellen wir Ihren individuellen Behandlungsplan, den wir optimal auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden und der Ihren Aufenthalt bei uns in weiten Teilen strukturiert. Auf diese Weise unterstützen wir Sie bestmöglich beim Erreichen Ihrer Vorsätze.
Die perfekte Umgebung für Ihren Therapieerfolg
Die Therapiewelten in unseren orthopädischen Rehakliniken und die damit verbundenen Konzepte sind einmalig. Modernste Diagnostik, innovative Ausstattung und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, abwechslungsreiche Behandlungsprogramme sichern den Therapieerfolg.
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, wie die Bundesligaprofis von Borussia Mönchengladbach oder Viktoria Rebensburg, sowie Thomas Dreßen vom Deutschen Skiverband verlassen sich auf unsere Expertise – genauso wie jährlich über 70.000 Patientinnen und Patienten.
Einblick in die Therapie bei Medical Park
Therapieerfolge
Die persönliche Motivation unserer Patientinnen und Patienten ist der zentrale Erfolgsfaktor unseres Therapiekonzepts.
Indem Sie Ihre individuellen und realistischen Ziele vor Auge behalten, steigern Sie Ihre Eigenmotivation und Selbstwirksamkeit. So entstehen die besten Voraussetzungen, um mit unserer Unterstützung nach dem Aufenthalt in ein aktives Leben zurückzukehren.
„Lebensqualität, empfundener Gesundheitszustand und Behandlungszufriedenheit sind wichtige Kriterien, die letztendlich nur der Patient selbst bewerten kann. Deshalb lassen wir diese Sichtweise in die Bewertung des Rehabilitationserfolgs einfließen und stützen uns dabei auf Indikatoren von anerkannten Messverfahren."
Prof. Dr. med. Karsten Dreinhöfer
Chefarzt Orthopädie Medical Park Berlin Humboldtmühle
Patientenzufriedenheit
Überdurchschnittliche Zufriedenheit bei unseren Patientinnen und Patienten
Indem wir den Behandlungserfolg anhand internationaler Standards und wissenschaftlicher Parameter messen, können wir unsere herausragende Qualität sicherstellen. Dafür erfassen wir kontinuierlich den Zustand unserer Patientinnen und Patienten sowie ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen. Die Ergebnisse veröffentlichen wir regelmäßig in unserem Qualitätsbericht und auf unseren indikationsspezifischen Qualitätsseiten.
Reha richtig beantragen
Heilverfahren oder Anschlussheilbehandlung?
- Heilverfahren: Heilverfahren (HV oder MRA) sind medizinische Maßnahmen, die Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen sollen. Das Heilverfahren schließt nicht unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes ist eine Anrechnung auf den Urlaub unzulässig. Ebenso haben Sie einen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung. Nachdem Sie mit Ihrem Hausarzt, dem behandelnden Arzt oder dem Betriebsarzt die Notwendigkeit einer orthopädischen Reha festgestellt haben, senden Sie Ihren Antrag an den entsprechenden Kostenträger. Um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen, sollten Sie den ärztlichen Befund den Unterlagen beifügen.
- Anschlussheilbehandlung: Die Notwendigkeit einer Anschlussheilbehandlung (AHB) wird bereits während Ihres Aufenthalts in der Akutklinik durch das fachärztliche Personal festgestellt und schließt direkt (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) daran an. Da die Behandlung somit zeitnah nach dem Aufenthalt im Krankenhaus erfolgt, ist es wichtig, den Antrag frühestmöglich einzureichen. Dabei unterstützt Sie im Regelfall der Sozialdienst des Krankenhauses.
Kostenträger-Berater
Medical Park Therapiezentren
Standorte Therapiezentren Medical Park
Bitte kontaktieren Sie direkt die Klinik, in welcher Sie die Reha-Maßnahme durchführen möchten (bitte auf den Standort-Marker klicken).
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So beantragen Sie Ihre Reha beim jeweiligen Kostenträger
Reichen Sie Ihren Antrag für eine orthopädische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz einfach online oder postalisch ein. Die entsprechenden Links zum digitalen Antrag, bzw. zum Download der Unterlagen, stellen wir Ihnen nachfolgend bereit. Sollten Sie nicht wissen, welche DRV-Stelle für Sie zuständig ist, können Sie dies über die folgende Servicenummer erfragen. Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die DRV alle vollständig ausgefüllten Formulare (inkl. Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht) sowie Ihren Befundbericht. Lassen Sie hierfür das Formular S0051 vom behandelnden Arzt ausfüllen und fügen Sie es den Antragsunterlagen bei. Die DRV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.
Servicenummer DRV: +49 800 1000 4800
Ihre Krankenkasse ist für Leistungen der medizinischen Reha zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit geht und kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Ihr behandelnder Arzt stellt den Bedarf einer orthopädischen Reha fest und füllt in der Regel mit Ihnen zusammen das Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Muster 61) aus. Um die medizinische Notwendigkeit zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, neben dieser ärztlichen Verordnung auch alle relevanten Befundberichte mit dem Antrag einzureichen. Jede Krankenkasse hat eigene Antragsformulare. Fordern Sie die entsprechenden Ausführungen direkt bei ihrem zuständigen Kostenträger an. Im Falle der korrekten Zuständigkeit und sofern kein Gutachten notwendig ist, ist Ihr Kostenträger verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.
Wenn Sie einen Unfall hatten und aus diesem Grund eine orthopädische Reha benötigen, können Sie diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beantragen. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob Ihr Unfall unter deren Versicherungsschutz fällt. Dies betrifft in der Regel Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg von der Arbeit passieren, sowie Berufskrankheiten bzw. drohende Berufskrankheit. Aber auch Unfälle in der Freizeit können unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, sofern sie zu einem dauerhaften Ausfall der Erwerbsfähigkeit oder der gesellschaftlichen Teilhabe führen. Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt hat, können Sie die Antragsformulare direkt bei der Unfallversicherung anfordern, ausfüllen und gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und allen Befundunterlagen zurücksenden. Die DGUV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen. Sollte ein anderer Kostenträger für die beantragte Leistung zuständig sein, wird der Antrag an diesen weitergeleitet.
Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer orthopädischen Reha festgestellt hat, gilt es zu prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist. Bei Personen im berufsfähigen Alter ist dies beispielsweise meist die Deutsche Rentenversicherung, da eine Rehabilitation in der Regel dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Sollte kein Sozialleistungsträger zuständig sein, kann Ihre private Krankenkasse die Kosten in Abhängigkeit zum individuell abgeschlossenen Vertrag übernehmen. Reichen Sie dort die entsprechenden Antragsformulare gemeinsam mit dem Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und allen relevanten ärztlichen Befunden ein. Ihr behandelnder Arzt unterstützt Sie dabei. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Reha-Maßnahmen jedoch keine Pflichtleistung von privaten Krankenkassen. Es besteht somit keine Verpflichtung zur Kostenübernahme. Wird Ihr Antrag abgelehnt, ist ein Widerspruch häufig aussichtsreich, da nach einer erneuten Ablehnung eine stationäre Einweisung in eine Akutklinik erforderlich werden könnte.
Wenn Sie die Kosten Ihrer orthopädischen Reha selbst tragen, sind Sie unabhängig von Kostenträgern und müssen somit auch keine ärztliche Feststellung der Notwendigkeit einer Rehabilitation vorweisen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu unserem Angebot für Selbstzahler.
Rufen Sie uns an: +49 800 633 7275
Wunsch- und Wahlrecht
Damit alles nach Wunsch läuft
Sie können sich die Klinik für Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen selbst aussuchen. Das Sozialgesetzbuch IX sichert Ihnen nach §8 ein Wunsch- und Wahlrecht zu, wonach der Kostenträger Ihre Vorschläge berücksichtigen muss.
Reichen Sie hierfür bei der Antragsstellung den ergänzenden Antrag auf Ihre Wunschklinik ein, den wir Ihnen nachfolgend zum Download bereitstellen. Sollte der Kostenträger dem nicht stattgeben, können Sie mit dem ebenfalls zum Download bereitstehenden Formular schriftlich Widerspruch einlegen.
So funktioniert das Wunsch- & Wahlrecht
FAQ
Häufige Fragen zur orthopädischen Reha
Die orthopädische Rehabilitation soll die Funktionsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparates wiederherstellen. In der Regel wird eine orthopädische Reha nach einer Verletzung, Erkrankung oder einer Operation des Rückens oder der Gelenke angewendet. Zu den typischen Anwendungsfällen einer orthopädischen Reha zählen beispielsweise Bandscheibenvorfälle oder Gelenkerkrankungen wie Arthrose.
Verschiedene Therapieansätze wie Physiotherapie, Ergotherapie, Massagen und gezieltes Krafttraining können Teil einer solchen Reha sein.
Ziel der orthopädischen Reha ist es, die Mobilität und Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen und ihnen die Rückkehr in den Alltag, Beruf und Sport zu ermöglichen.
Zu Beginn Ihrer orthopädischen Reha bei Medical Park werden alle Befunde gesichtet und im Aufnahmegespräch gemeinsam mit Ihnen persönliche Ziele definiert. Je nach Diagnose gibt es unterschiedliche medizinische Behandlungsstandards, die im Rahmen Ihres individuellen orthopädischen Therapiekonzepts an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Wir verstehen Ihr Reha-Ziel als übergreifendes Ziel der Behandlung – maßgeschneidert auf Ihre Hobbys, Aktivitäten des Alltags, Ihre Wohnsituation etc. Basierend auf diesen Informationen wird Ihr Behandlungsplan erstellt, der Ihren Aufenthalt während der orthopädischen Reha in weiten Teilen strukturiert.
Sie sollten eine orthopädische Rehabilitation anstreben, wenn Ihre Lebensqualität und/oder Erwerbsfähigkeit aufgrund von Verletzungen, Abnutzung, Verschleiß, Alterung oder krankhafte Veränderungen des Bewegungsapparats beeinträchtigt ist.
Der Zeitpunkt für den Beginn einer Rehabilitation nach einer Operation hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise von dem Umfang der Operation, dem Alter und Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten oder der Art der postoperativen Versorgung. In der Regel beginnt die Rehabilitation jedoch innerhalb weniger Tage oder Wochen nach der Operation.
Im Unterschied zur stationären Reha verlegen die Patientinnen und Patienten bei einer ambulanten Rehabilitation Ihren Lebensmittelpunkt nicht für die Dauer der Maßnahme in die orthopädische Rehaklinik.
Sie halten sich stattdessen nur während der Dauer der Therapien dort auf, verbringen aber die gesamte restliche Zeit im gewohnten Wohnumfeld. Ob sich eine ambulante Rehabilitation anbietet, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
- Ist die betroffene Person ausreichende mobil, um die Fahrten von Zuhause zur Klinik und zurück zu bewältigen?
- Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so ausgeprägt, dass eine kontinuierliche ärztliche oder pflegerische Betreuung erforderlich ist?
Eine Übersicht über die verschiedenen Medical Park Kliniken und ambulanten Therapiezentren finden Sie hier.
In der Regel dauert eine Reha-Maßnahme drei Wochen, kann jedoch nach Bedarf verlängert werden.
Maßgeblich für eine Verlängerung der Reha ist die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt. Dieser stellt dementsprechend einen Verlängerungsantrag beim Kostenträger, der wiederum über die Verlängerung der Rehabilitation entscheidet. Der Träger kann zur Bewertung auch einen medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten.
Lehnt der Renten- oder Unfallversicherungsträger, bzw. die Krankenkasse, den Reha-Antrag ab, sollten Sie umgehend Einspruch einlegen.
Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Es ist ratsam, dem Widerspruchsformular ein ausführliches Gutachten beizulegen, in dem der Arzt oder die Ärztin die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation fundiert nachweist.
Viele unserer Medical Park Rehakliniken bieten die Möglichkeit an, eine Begleitperson kostenpflichtig mit aufzunehmen.
Eine Übersicht über unsere verschiedenen orthopädischen Rehakliniken finden Sie hier.